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Wann die Unterhaltspflichtverletzung strafbar ist (§170 StGB)

Wann die Unterhaltspflichtverletzung strafbar ist (§170 StGB)

Viele Alleinerziehende wissen es aus eigener Erfahrung und auch getrennt lebende Ehegatten sind persönlich davon betroffen, wenn die Trennung und Scheidung in einen Rosenkrieg ausartet: der Unterhaltspflichtige zahlt einfach keinen Unterhalt.

Wenn der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, stellt das den Unterhaltsberechtigten regelmäßig vor große finanzielle Probleme. Dadurch ist der Lebensbedarf der unterhaltsberechtigten Person gefährdet. Oft bleibt dem betreuenden Elternteil nur der Weg zum Jugendamt, um das Kindeswohl mithilfe der Beantragung eines Unterhaltsvorschusses zu sichern. Unterhaltsberechtigte Ehepartner sind dazu gezwungen, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, um ihren Lebensbedarf decken zu können. Vor Gericht klagen und den Unterhalt einfordern sowie im Anschluss die Zwangsvollstreckung gegen den Unterhaltspflichtigen zu betreiben gehören dabei auch zu dem leidigen Prozedere, wenn der Unterhaltspflicht nicht nachgekommen wird.

Um klarzustellen, dass die Nichtzahlung von Unterhalt kein Kavaliersdelikt darstellt, sondern dass die Unterhaltspflichtverletzung eine strafbare Handlung ist, hat der Gesetzgeber den § 170 des Strafgesetzbuches (StGB) eingeführt. § 170 StGB sieht die Bestrafung eines leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen vor, wenn dieser vorsätzlich keinen Unterhalt an den Unterhaltsberechtigten zahlt und dadurch dessen Lebensbedarf gefährdet. Ziel des § 170 StGB ist es, die gesetzlich unterhaltsberechtigte Person vor ihrer finanziellen Gefährdung, insbesondere unterhaltsberechtigte Kinder, und die Allgemeinheit vor der ansonsten erforderlichen und vermeidbaren Inanspruchnahme von öffentlichen Geldern zu schützen.

Unterhaltsberechtigten Personen wird mit der Möglichkeit, eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu stellen, ein Druckmittel zur Seite gestellt, den Unterhaltspflichtigen unter Strafandrohung zur Zahlung des Unterhalts zu veranlassen. Verurteilungen des Unterhaltspflichtigen zu einer Geldstrafe oder sogar zu einer Freiheitsstrafe stellen eher eine Ausnahme dar, falls sich der Unterhaltspflichtige nicht in einer besonders verwerflichen Art und Weise seiner Unterhaltspflicht entzieht und sich als uneinsichtig zeigt. Vielmehr soll im Sinne des Unterhaltsberechtigten der Unterhaltspflichtige durch Auflagen und Weisungen zur Unterhaltszahlung bewegt werden. Inwiefern eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen einen Unterhaltspflichtigen Sinn macht, der nicht den vollen oder gar keinen Unterhalt zahlen kann, muss im Einzelfall abgewogen werden.

Alle relevanten Informationen zur Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB liefert der neue Ratgeber:

Für betreuende Elternteile, die vom Unterhaltspflichtigen nicht den erforderlichen Kindesunterhalt erhalt, bietet Scheidung.de eine Checkliste an, wie der Unterhaltsvorschuss für das unterhaltsberechtigte Kind beantragt werden muss:

Alles über das Thema Unterhalt: www.unterhalt.com

Alles über das Thema Scheidung: www.scheidung.de

Informationen über das Legal Technologie Unternehmen: www.addedlifevalue.com

Wann die Unterhaltspflichtverletzung strafbar ist (§170 StGB)

Pressemeldung

Datum:

Bewertung:

Freitag, 24. März 2017

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